Wozu dient die digitale Sportstättenverwaltung?
Die digitale Sportstättenverwaltung ermöglicht es, aktuelle Belegungen einzusehen und online, mit nur wenigen Klicks, Buchungsanfragen zu stellen. Freie Kapazitäten sind so leicht erkennbar. Eine schriftliche Antragstellung ist somit nicht mehr notwendig.
Muss ich mich registrieren?
Die Belegungspläne sind für jeden einsehbar. Lediglich der Buchungsprozess ist registrierten Nutzern vorbehalten.
Ich bin Mitglied eines nicht ortsansässigen Vereins und möchte städtische Sportanlagen nutzen. Kann ich mich ebenfalls registrieren und Nutzungsanfragen über die Sportstättenverwaltung stellen?
Nicht ortsansässige Sportvereine werden gebeten, Nutzungsanfragen unter Angabe des gewünschten Nutzungszeitraumes und der gewünschten Ressource per E-Mail an c.splett@stadt-kborn.de zu richten.
Darf ich die Login-Daten vereinsintern, zum Beispiel an meine Übungsleiter, weitergeben?
Die Weitergabe von Login-Daten an Vereinsmitglieder ist nicht zulässig. Ausschließlich die gemäß der gültigen Fassung der Vereinssatzung antragsberechtigten Personen sind befugt Buchungsanfragen zu stellen.
Ist meine Buchungsanfrage verbindlich?
Die Buchungsanfrage ist unverbindlich. Erst die Prüfung und Genehmigung seitens der Sportstättenverwaltung und der Abschluss eines schriftlichen Nutzungsvertrages führen zu einer verbindlichen Buchung der angefragten Nutzungszeit.
Grundsätzlich bedarf die Vorbereitung auf den Abschluss eines schriftlichen Nutzungsvertrages einer Vorlaufzeit von mindestens zwei Wochen. Es wird darum gebeten, Nutzungsanfragen rechtzeitig zu stellen.
Kann ich meine Buchungsanfrage löschen?
Das Löschen der Buchungsanfrage ist im Mitgliederbereich möglich. Sofern ein schriftlicher Nutzungsvertrag bereits geschlossen wurde, gelten die in dem Nutzungsvertrag genannten Modalitäten.
Gibt es Fristen, die es zu beachten gilt?
Für schuljahresabhängige oder mehrmonatige Nutzungen gilt der Stichtag 30.06. des Vorjahres. Es wird dringend empfohlen, sich im Vorfeld mit anderen NutzerInnen in Verbindung zu setzen, um ein möglichst optimales Ergebnis in Bezug auf die Hallenbelegung zu erzielen. Die Verwaltung nimmt keine Selektion vor.