FAQ

Wozu dient die digitale Sportstättenverwaltung?

Die digitale Sportstättenverwaltung ermöglicht es, aktuelle Belegungen einzusehen und online, mit nur wenigen Klicks, Buchungsanfragen zu stellen. Freie Kapazitäten sind so leicht erkennbar. Eine schriftliche Antragstellung ist somit nicht mehr notwendig.

Muss ich mich registrieren?

Die Belegungspläne sind für jeden einsehbar. Lediglich der Buchungsprozess ist registrierten Nutzern vorbehalten.

Ist meine Buchungsanfrage verbindlich?

Die Buchungsanfrage ist unverbindlich. Erst die Prüfung und Genehmigung seitens der Sportstättenverwaltung führen zu einer verbindlichen Buchung der angefragten Nutzungszeit. Der Abschluss eines schriftlichen Nutzungsvertrages entfällt.

Buchungsanfragen sind mit einer Mindestvorlaufzeit von 14 Tagen zu stellen.

Darf ich die Login-Daten vereinsintern, zum Beispiel an meine Übungsleiter, weitergeben?

Die Weitergabe von Login-Daten an Vereinsmitglieder ist nicht zulässig. Ausschließlich die gemäß der gültigen Fassung der Vereinssatzung antragsberechtigten Personen sind befugt Buchungsanfragen zu stellen.

Ich bin Mitglied eines nicht ortsansässigen Vereins und möchte städtische Sportanlagen nutzen. Kann ich mich ebenfalls registrieren und Nutzungsanfragen über die Sportstättenverwaltung stellen?

Nicht ortsansässige Sportvereine werden gebeten, der Sportstättenverwaltung bei Nutzungswunsch folgende Angaben per E-Mail zukommen zu lassen:

  • aktuelle E-Mailadresse (des Zeichnungsberechtigten)
  • Vor- und Nachname des Ansprechpartners (ebenfalls zeichnungsberechtigte Person)
  • Adresse
  • Telefonnummer für Rückfragen

Die oben genannten Angaben werden ausschließlich für die Erstellung eines Nutzerkontos und die entsprechenden Buchungsprozesse verwendet. Dritte haben keinen Zugriff auf die vorgenannten Daten. Der Versand der Zugangsdaten erfolgt anschließend per E-Mail an die angegebene E-Mailadresse.

Kann ich meine Buchungsanfrage löschen?

Das Löschen von Buchungsanfragen ist im Mitgliederbereich möglich.

Wie kann ich eine bereits genehmigte Nutzungszeit kündigen?

Die verwaltungsseitige Genehmigung einer Buchungsanfrage führt zu einem verbindlichen (digitalen) Nutzungsvertrag. Nutzungszeiten können im Mitgliederbereich - unter Einhaltung einer 14-tägigen Kündigungsfrist - gekündigt werden. Eine Kündigung in Schriftform entfällt.